Weiterhin eingeschränkter Dienstbetrieb im Landratsamt Kronach – Amtsbesuche nur mit FFP2-Maske

18. Januar 2021 : Das Landratsamt Kronach weist darauf hin, dass ab sofort, analog zum Einzelhandel und ÖPNV, im Landratsamt sowie in allen Liegenschaften des Landkreises Kronach (z.B. Wertstoffhöfe) auch für die Besucherinnen und Besucher das Tragen einer FFP2-Maske zur Pflicht wird.

Das Landratsamt Kronach weist darauf hin, dass ab sofort, analog zum Einzelhandel und ÖPNV, im Landratsamt sowie in allen Liegenschaften des Landkreises Kronach (z.B. Wertstoffhöfe) auch für die Besucherinnen und Besucher das Tragen einer FFP2-Maske zur Pflicht wird. Dies dient sowohl dem Schutz der Besucherinnen und Besucher als auch dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde und ihrer Außenstellen. Zusätzlich gilt weiterhin, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin ihre Angelegenheiten – sofern möglich – telefonisch beziehungsweise schriftlich abzuwickeln. Nur bei zeitnah unumgänglichen Vorgängen, die mit dem erforderlichen Erscheinen im Landratsamt einhergehen, werden Termine für einen Amtsbesuch angeboten.

Die Terminvergaben hinsichtlich der Kfz-Zulassung sollten nahezu ausschließlich über das Online-Reservierungssystem (https://www.landkreis-kronach.de/buergerservice-landratsamt/behoerdenwegweiser/?terminvereinbarung-online&orga=35203) erfolgen. Das Landratsamt bittet darum, telefonische Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um in der Zulassungsstelle die zeitlichen Abläufe für die vereinbarten Termine nicht zu gefährden. Nur in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise keine Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung existiert, besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme unter 09261 678-256.

In allen anderen Geschäftsbereichen des Landratsamtes ist die Terminvergabe telefonisch oder schriftlich mit der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter abzuwickeln. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich nach Betreten des Landratsamtes an der Informationszentrale im Eingangsbereich anzumelden. Von dort aus werden sie dann zu ihrem Termin weitergeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Besuch in der Behörde eine FFP2-Maske getragen werden muss.

Landrat Klaus Löffler bittet um Verständnis für diese Einschränkungen, die nicht nur den Dienstbetrieb im Landratsamt in diesen schwierigen Zeiten sicherstellen sollen, sondern die darüber hinaus ein wichtiger Mosaikstein innerhalb der Gesamtmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind. Zugleich sichert der Landrat zu, dass nach wie vor alle Vorgänge bearbeitet werden: „Wir sind auch weiterhin für die Menschen in unserem Landkreis da und tun alles, was in unseren Kräften steht.“