Neuerungen beim Corona-Testzentrum in Kronach

22. Januar 2021 : Ab Montag, 25. Januar, befindet sich die Corona-Teststrecke im Landkreis Kronach in neuen Händen. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt der externe Anbieter „Vitolus“ die vorhandene Infrastruktur des Landkreises für Corona-Abstriche in der Industriestraße in Kronach.

Ab Montag, 25. Januar, befindet sich die Corona-Teststrecke im Landkreis Kronach in neuen Händen. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt der externe Anbieter „Vitolus“ die vorhandene Infrastruktur des Landkreises für Corona-Abstriche in der Industriestraße in Kronach.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Corona-Abstrich ab der kommenden Woche benötigen, können sich ab sofort über das Onlineportal des neuen Betreibers (https://www.vitolus.de/kronach) registrieren. Sollte die Möglichkeit einer elektronischen Anmeldung nicht gegeben sein, ist alternativ eine telefonische Anmeldung möglich. Die Hotline des Betreibers für telefonische Anmeldungen ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 904 212 661 erreichbar.

Das Testzentrum befindet sich auch weiterhin in der Industriestraße in Kronach (Parkplatz gegenüber der Firma Loewe). Es ist notwendig, zum Abstrich mit einer FFP2-Maske zu erscheinen. Mitgebracht werden muss ein Lichtbildausweis, wobei eine Versichertenkarte und die Online-Terminbestätigung nicht vorgelegt werden müssen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass 15 Minuten vor dem Test nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden soll.

Die Befundübermittlung durch das Labor an die Probanden erfolgt per E-Mail oder SMS. Sollten die digitalen Zustellwege nicht möglich sein, erfolgt dies per Post.

Testungen, die noch bis einschließlich Freitag, 22. Januar, durchgeführt werden müssen, können weiterhin über das Kronacher Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 09261 678-777 angemeldet werden.

 

Zur Info:

Was bedeutet das Abstrichergebnis für die Probanden?

SARS-CoV-2-PCR: positiver Befund

Das zuständige Gesundheitsamt erhält den Befundbericht über die Labormeldung gemäß § 7 des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die betreffenden Personen telefonisch und informiert sie über den weiteren Ablauf, insbesondere die Verpflichtung zur Isolation. Das Gesundheitsamt ermittelt auch die Kontaktpersonen und gibt diesen die erforderlichen Handlungsanweisungen.

SARS-CoV-2-PCR: negativer Befund

Ein negativer Befund bedeutet für Sie, dass sie zum Zeitpunkt des Abstrichs keine Merkmale oder Hinweise auf die Erkrankung COVID-19 aufgewiesen haben.