Presseinformation des Wasserwirtschaftsamt Kronach

03. Dezember 2021 : Seit dem 1. August 2019 sind laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz Gewässerrandstreifen an natürlichen und naturnahen Gewässern verpflichtend einzuhalten. Die ursprünglich Ende 2019 veröffentlichte Gewässerrandstreifenkulisse wurde aus den behördlichen Informationssystemen herausgenommen und seit Anfang des Jahres 2021 für den Landkreis Kronach vom Wasserwirtschaftsamt überarbeitet.