Aus dem Rathaus: Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege

08. November 2021 : In den letzten Wochen hat sich das Wetter geändert, der Herbst ist eingezogen, die Bäume und Sträucher haben sich auf die Jahreszeit eingestellt und ihre Blätter verloren. Deshalb möchten wir daran erinnern, dass die Gemeinde Weißenbrunn eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter erlassen hat.

In den letzten Wochen hat sich das Wetter geändert, der Herbst ist eingezogen, die Bäume und Sträucher haben sich auf die Jahreszeit eingestellt und ihre Blätter verloren. Sofern auch noch Schmuddelwetter einsetzt, werden die nassen Blätter auf den Gehwegen und Straßen schnell zu einer Gefahr, besonders auch für Fußgänger.

Deshalb möchten wir daran erinnern, dass die Gemeinde Weißenbrunn eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der
Gehbahnen im Winter erlassen hat. Entsprechend dieser Verordnung sind alle Eigentümer verpflichtet, den Gehweg bzw. eine Fläche der Straße vor ihrem Anwesen bzw. vor
ihren Grundstücken nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat zu reinigen und von Gras und Unkraut zu befreien.

Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche durchzuführen. Bitte kommen Sie als Eigentümer Ihrer Verpflichtung nach, so dass ein sicheres Begehen der Wege und Straßen möglich ist.

Die Verordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Weißenbrunn (www.weissenbrunn.de) unter der Rubrik „Rathaus, Verwaltung“ - „Ortsrecht“ eingesehen werden. Sie erhalten aber auch jederzeit einen Ausdruck der Verordnung im Rathaus.