Aus dem Rathaus - Pflicht zur Hundeaufsicht, Beseitigung des Hundekots

26. Juni 2019 : Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Leserinnen und Leser unseres Mitteilungsblattes! Leider tritt, wie in jedem Jahr, ein großes Ärgernis wieder häufiger zu Tage – die Hinterlassenschaften unserer geliebten Vierbeiner! Auch die Zugänge zu unserem Rathaus bleiben hiervon nicht verschont. Ich darf gleich vorwegschicken, dass die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter in unserer Gemeinde genau darauf achtet, dass ihre Tiere niemanden belästigen oder gar gefährden und dass vor allem der Hundekot sauber entsorgt wird.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

verehrte Leserinnen und Leser unseres Mitteilungsblattes!

 

Leider tritt, wie in jedem Jahr, ein großes Ärgernis wieder häufiger zu Tage – die Hinterlassenschaften unserer geliebten Vierbeiner! Auch die Zugänge zu unserem Rathaus bleiben hiervon nicht verschont.

Ich darf gleich vorwegschicken, dass die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter in unserer Gemeinde genau darauf achtet, dass ihre Tiere niemanden belästigen oder gar gefährden und dass vor allem der Hundekot sauber entsorgt wird.

Leider gibt es aber unter den Hundehaltern auch „schwarze Schafe“, die sich an keine Vorschriften halten und denen es offensichtlich egal ist, dass die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht nur ein ekelhaftes Ärgernis sind, sondern sogar Gesundheitsgefährdungen hervorrufen können.

Daher heute mein Aufruf an die Hundehalter!

 

Pflicht zur Hundeaufsicht

Der Hundehalter muss seinen Hund so halten, dass keine andere Person oder kein anderes Tier gefährdet wird. Im Zweifelsfall ist der Hund im Freien an die Leine zu nehmen. Falls ein streunender Hund vom Jäger beim Hetzen eines Wildtieres gesichtet wird, hat dieser die Möglichkeit des sofortigen Hunde-Abschusses. Lassen Sie deshalb ihren Hund nicht unbeaufsichtigt frei umherlaufen! Ich empfehle Ihnen, eine Hundeschule zu besuchen; so lernen sich Mensch und Tier am schnellsten kennen und es ist gleich ersichtlich, welche Verhaltensweisen Ihr Haustier an den Tag legt.

 

Beseitigung des Hundekots

Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Abfallrecht dar; deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen zu beseitigen. Dies gilt vor allem im Wiesenbereich der Landwirte, da die Wiesenmahd sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt ist bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird. Hundekot ist nicht nur für Kühe, sondern auch für den Menschen wegen des Infektionsrisikos durch Parasiten gefährlich. Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene. Deshalb ist eine Verschmutzung durch Hundekot auf allen Wegen, Straßen und Plätzen zu beseitigen.

Zur Unterstützung der Hundehalter wurden an vielen Stellen in der Gemeinde Hundekot-Tüten-Spender mit Abfallkörben (Dog-Station) aufgestellt. Bitte die Hundekotbeutel mit Inhalt nicht am Wegrand oder in der Landschaft liegen lassen!

Jeder Verstoß gegen die oben genannten Punkte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird zur Anzeige gebracht. Unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen!

Helfen Sie bitte mit, dass unsere Gemeinde Weißenbrunn mit ihren Ortsteilen sauber bleibt sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.

 

Vielen Dank.

 

Ihr

Egon Herrmann

Erster Bürgermeister