Aus dem Rathaus: Faschingsumzug, Informationen zur Bürgerstiftung

23. Januar 2020 : Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die närrische Jahreszeit strebt ihrem Höhepunkt entgegen und so steht auch Weißenbrunn am Faschingssamstag, den 22. Februar 2020, ganz im Zeichen des diesjährigen Faschingsumzuges. Eine bunte Narrenschar aus verschiedenen Fußgruppen und Wagen wird um 14:14 Uhr am Feuerwehrhaus in Weißenbrunn starten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

Faschingsumzug in Weißenbrunn

Die närrische Jahreszeit strebt ihrem Höhepunkt entgegen und so steht auch Weißenbrunn am Faschingssamstag, den 22. Februar 2020, ganz im Zeichen des diesjährigen Faschingsumzuges. Eine bunte Narrenschar aus verschiedenen Fußgruppen und Wagen wird um 14.14 Uhr am Feuerwehrhaus in Weißenbrunn starten. Der Faschingsumzug endet am Gasthaus Frankenwald, wo im Anschluss der Kinderfasching stattfindet.

Für Auskünfte und Anmeldungen für Fußgruppen oder Wägen steht Ihnen Frau Schmittlein unter der Rufnummer 09261 / 6021-20 zur Verfügung.

Auch in diesem Jahr nehmen wieder zahlreiche Gruppierungen an dem Umzug teil. Da diese keinerlei Entlohnung für ihr Engagement erhalten, ist ihr einziger Lohn der Applaus der Zuschauer. Aus diesem Grund sind diese für einen gelungenen Umzug mindestens genauso wichtig wie die Teilnehmer selbst. Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weißenbrunn dazu auf, am Faschingsumzug zumindest als Zuschauer teilzunehmen und diesen damit aufzuwerten. Ich freue mich schon jetzt auf das närrische Spektakel.

 

 

Informationen zur Bürgerstiftung Weißenbrunn

Im letzten Mitteilungsblatt konnte ich mit Freude mitteilen, dass wir zusammen mit der Sparkasse Kulmbach-Kronach Ende letztes Jahres die Stiftungsurkunde der Bürgerstiftung Weißenbrunn unterzeichnen konnten.

In den letzten zwei Wochen habe ich positive Resonanz aus der Bevölkerung erhalten. Allerdings wurden immer wieder Fragen aufgeworfen, die ich auf diesem Wege für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger beantworten möchte.

 

Spenden

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

 

Zustiftung zu Lebzeiten

Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei einer eigenen Stiftung oder Zustiftung zu.

 

Zusätzlich können Sie als Stifter weitere Beträge bis 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf 10 Jahre verteilt werden.

 

Letztwillige Verfügung

Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

 

Zustiftung durch Erben

Die Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer

 

Spenden und Zustiftungen

Bitte nutzen Sie für Ihre Zuwendung für die Bürgerstiftung Weißenbrunn

das Stiftungskonto der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kulmbach-Kronach

IBAN: DE61 7715 0000 0101 3357 01, BIC: BYLADEM1KUB

Verwendungszweck: Stiftung „Bürgerstiftung Weißenbrunn“,

Zuwendung oder Spende, Name und vollständige Anschrift

 

Hinweis:

Weitere Informationen können Sie den Flyern entnehmen, die im Rathaus und in der Sparkasse ausliegen.

 

Ihr

Egon Herrmann

Erster Bürgermeister