Absage der Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers im Gemeindeteil Gössersdorf

03. November 2020 : Aufgrund der geltenden Regelungen gemäß der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und nach Rücksprache mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamt Kronach, muss die für den 05. November 2020 geplante Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers im Gemeindeteil Gössersdorf kurzfristig abgesagt werden.

Aufgrund der geltenden Regelungen gemäß der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und nach Rücksprache mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamt Kronach, muss die für den 05. November 2020 geplante Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers im Gemeindeteil Gössersdorf kurzfristig abgesagt werden.

Das Risiko einer Infizierung unserer Gemeindebürger mit dem Corona-Virus ist in Anbetracht der Warnstufe Dunkelrot der Bayerischen Corona-Ampel und dem erhöhten Inzidenzwert im Landkreis Kronach zu hoch.

Die Gemeindeverwaltung wird die aktuellen Entwicklungen zum Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten und beurteilen. Sobald sich die Situation bessert, wird zeitnah ein neuer Termin für die Ortsversammlung festgelegt und über das Amtliche Mitteilungsblatt sowie Aushang an der Ortstafel bekanntgemacht.

Hier finden Sie die Amtliche Bekanntmachung zu dieser Mitteilung.