Neues aus dem Bauamt - Update Ampeln im Gemeindegebiet

14. September 2023 : Die drei Ampelanlagen auf der Strecke zwischen Friedrichsburg und Ortsende Weißenbrunn sind für viele Bürger und Bürgerrinnen eine große Belastung. Der gestiegene LKW Verkehr, der durch die Umleitung aus Marktrodach entsteht, erschwert dies nochmals. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern deshalb einen kurzen Statusbericht zu der Ampelsituation geben.
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Die Durchführung und Planung des Bauvorhabens in Friedrichsburg obliegt alleine dem staatlichen Bauamt, die Gemeinde Weißenbrunn beteiligt sich hier lediglich an den Kosten für die Treppe. Die Verantwortung für dieses Bauvorhaben trägt das staatliche Bauamt.
Hier werden auch die Entscheidungen für die Verkehrsrechtlichen Anordnungen in die Wege geleitet. Die Gemeinde hat hier keine Mitwirkung. Das Landratsamt als sachlich und örtlich zuständige Stelle hat die Verkehrsrechtliche Anordnung bis zum 31.10.2023 verlängert.

Der Fachkräftemangel trifft das Baugewerbe zunehmend mehr. Ein weiteres Problem stellen die schwierigen Lieferketten für Baustoffe dar. Auch wir haben dies an dem Projekt Lernershaus zu spüren bekommen.

Die Urlaubszeit hat nochmals dazu geführt, dass leider einige Gewerke ihre Arbeiten nicht aufnehmen oder fertigstellen konnten. Wir haben hier nach Lösungen gesucht und mit den zuständigen Firmen einen Zeitplan erarbeitet:
KW 37- Verschiefern sowie Spenglerarbeiten
KW 38- Schiefern der Außenwände, Treppenbau und Geländerbau sowie Putzarbeiten. 

Wir hoffen nun auf einen glatten Verlauf der Arbeiten, um die Ampel im Ortskern baldmöglichst abbauen zu können. Die Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Kronach ist bis 17.11.2023 befristet.

Bei der Ampel an der Unfallstelle in der Kulmbacher Straße ist der momentane Sachverhalt wie folgt:
Zuständig für die Ampelanlage und die Absperrung ist das Landratsamt Kronach als untere Bauaufsichtsbehörde. Allerdings ist die Verwaltung, insbesondere die Bauverwaltung der Gemeinde Weißenbrunn, auch hier um eine schnelle Lösung im Rahmen der vorgeschriebenen Möglichkeiten, bemüht.

Ende September wird hier ein Sachverständiger der DEKRA vor Ort sein, um den Schaden genauer zu begutachten. Nachdem der Schaden versicherungstechnisch abgeschlossen ist, hat sich die Gemeinde bereit erklärt, als Vermittler bei einem möglichen Abriss zu fungieren. Dies wäre nicht Aufgabe der Gemeinde, jedoch ist es das Ziel die sehr hohen Belastungen für die Bürger nach besten Möglichkeiten zu reduzieren und zu beheben. Die Verkehrsrechtliche Anordnung durch das sachliche und örtliche zuständige Landratsamt Kronach ist bis 30.09.2023. befristet. Es ist jedoch mit einer Verlängerung zu rechnen. 

Bei weiteren Fragen steht ihnen das Bauamt, Michael Lehnhardt Tel. 09261 6021-17 zur Verfügung.