Nutzungsentgelte für gemeindlichen Gebäude
Leßbachtalhalle
gem. Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2008, gültig ab 01.01.2009
Der Gemeinderat
beauftragte in seiner Sitzung am 10. Juni 2008
die Gemeinde-verwaltung mit der Neuerstellung eines Nutzungskonzeptes
sowie einer neuen Entgeltregelung mit Wiedereinführung von laufenden
Nutzungsentgelten für die gemeindlichen Gebäude. Bei der Ausarbeitung der
Neuregelungen sollte folgendes beachtetet werden:
Zudem sollten sich die
heimischen Vereine bezüglich der Ausgestaltung des Belegungsplanes
zusammenzusetzen und die Belegung abstimmen. Gemäß diesen Vorgaben legt die
Verwaltung heute ein überarbeitetes Konzept dem Gremium zur Aussprache,
Abstimmung und Annahme vor. Die neuen Nutzungsentgelte sollen dann für
Nutzungen ab 01. Januar 2009 angewendet werden. Dann bleibt noch genügend Zeit,
die Nutzer zu informieren und das Konzept umzusetzen.
Grundlage für die Einführung von Nutzungsentgelten ist die Bayerische Gemeindeordnung. Danach haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einnahmen vorrangig aus besonderen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen (Art. 62 Abs.2 Gemeindeordnung). Ergänzt wird diese Vorgabe noch durch die verstärkte Forderung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, dass Gemeinden, die am Pilotprojekt „Haushaltskonsolidierung“ teilnehmen, ihre finanzielle Situation durch Ausschöpfung aller vorhandener Ressourcen voranzutreiben. Der Vorsitzende bittet nun die Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung, Heike Erhardt, dem Gemeinderat das Konzept im Einzelnen vorzutragen. Die Ratsmitglieder sollten dann gleich über jedes Teilkonzept beraten und anschließend die notwendigen Beschlüsse fassen. Damit ist das Gremium einverstanden.
Nach
mehr oder weniger starkem Beratungsbedarf bei den einzelnen Nutzungsmöglichkeiten
fasst das Gremium dann nachfolgende Beschlüsse.
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Private
Nutzung |
pro
Tag |
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Saal,
Foyer, Küche, Toiletten |
100,00
€ +
200,00 € Kaution |
|
Außenbereich
(in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen) Rathausvorplatz z.
B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. |
50,00
€ +
100,00 € Kaution |
|
Außenbereich
Rathausvorplatz + Küche, Toiletten z.
B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. |
70,00
€ +
140,00 € Kaution |
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Ratsstüberl,
Toiletten ohne
Küchennutzung |
25,00
€ +
50,00 € Kaution |
|
Ratsstüberl,
Toiletten mit
Küchennutzung |
40,00
€ +
80,00 € Kaution |
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stundenweise
Nutzung der Räumlichkeiten |
nicht
möglich |
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Vereinsnutzung örtliche
Vereine |
pro
Tag |
|
Saal,
Foyer, Küche, Toiletten für
Vereinstätigkeiten (Weihnachtsfeier
usw.) |
25,00
€ |
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Saal,
Foyer, Küche, Toiletten gesellschaftliche,
öffentliche Veranstaltungen (z. B. Bella Italia usw.) |
100,00
€ |
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Außenbereich
Rathausvorplatz( in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen) z.
B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. |
50,00
€ |
|
Außenbereich
Rathausvorplatz und Küche, Toiletten z.
B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. |
60,00
€ |
|
Ratsstüberl,
Toiletten, ohne
Küchennutzung |
10,00
€ |
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Ratsstüberl,
Toiletten mit
Küchennutzung |
15,00
€ |
|
Vereinsnutzung auswärtiger
Verein |
Entgelt
wie privat mit Kaution |
|
Betriebliche
Nutzung |
pro
Tag |
|
Saal,
Foyer, Küche, Toiletten |
150,00
€ +
300,00 € Kaution |
|
Außenbereich
Rathausvorplatz (in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen) z.
B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. |
75,00
€ +
150,00 € Kaution |
|
Außenbereich
Rathausvorplatz und Küche und Toiletten z.
B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. |
90,00
€ +
180,00 € Kaution |
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Ratsstüberl,
Toiletten, ohne
Küchennutzung |
40,00
€ +
80,00 € Kaution |
|
Ratsstüberl,
Toiletten, mit
Küchennutzung |
50,00
€ +100,00
Kaution |
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Nutzung
pro Stunde Saal (max. 6 Stunden inkl. Auf- und Abbau usw.) |
10,00
€ |
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Private
Nutzung |
pro
Tag |
|
Saal,
Foyer, Küche, Toiletten |
100,00
€ +
200,00 € Kaution |
|
„Vereinszimmer“,
Foyer, Küche, Toiletten |
50,00
€ +
100,00 € Kaution |
|
Außenbereich
(in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen) z.
B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. |
40,00
€ +
80,00 € Kaution |
|
Außenbereich
z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. und Nutzung Küche + WC |
50,00
€ +
100,00 € Kaution |
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Vereinsnutzung örtliche
Vereine |
pro
Tag |
|
Saal,
Foyer, Küche, Toiletten für
Vereinstätigkeiten (d.
h. Teilnahme nur für die Vereinsmitglieder, Weihnachtsfeier usw.) |
25,00
€ |
|
„Vereinszimmer“,
Foyer, Küche, Toiletten, für
Vereinstätigkeiten (Weihnachtsfeier) |
15,00
€ |
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Saal,
Foyer, Küche, Toiletten gesellschaftliche,
öffentliche Veranstaltungen (z. B. ATSV-Fasching usw.) |
100,00
€ |
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Vereinszimmer,
Foyer, Küche, Toiletten gesellschaftliche,
öffentliche Veranstaltungen (z. B. Faschingsveranstaltungen usw.) |
50,00
€ oder 0,00
€ (in Verbindung mit Anmietung des Saales) |
|
Außenbereich
(in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen) z. B. durch Zelt, Grill,
Biertischgarnituren usw. |
20,00
€ |
|
Außenbereich
z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. und Nutzung Küche + WC |
50,00
€ |
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Vereinsnutzung auswärtiger
Verein |
Entgelt
wie privat mit Kaution |
|
Betriebliche
Nutzung |
pro
Tag |
|
Saal,
Foyer, Küche, Toiletten |
150,00
€ + 300,00 € Kaution |
|
Außenbereich
Bürgerhaus (in Verbindung mit Anmietung Innenräumen), z. B. durch Zelt,
Grill, Biertischgarnituren usw. |
50,00
€ +
100,00 € Kaution |
|
Außenbereich
z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. und Nutzung Küche + WC |
80,00
€ +
160,00 € Kaution |
|
Vereinszimmer,
Foyer, Küche, Toiletten |
80,00
€ +
160,00 Kaution |
|
Vereinszimmer,
Foyer, Toiletten ohne
Küchennutzung |
60,00
€ +120,00
€Kaution |
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Nutzung
pro Stunde Saal (max. 6 Stunden inkl. Auf- und Abbau usw.) |
10,00
€ |
Dauernutzung
Mehrzweckhaus/Bürgerhaus
|
Dauernutzung
Vereine |
pro
Stunde |
|
Saal,
Foyer, Toiletten (MZH und Bürgerhaus) |
2,50
€ |
|
Ratsstüberl |
1,50
€ |
|
Vereinszimmer
(MZH), sporadische Nutzung |
10,00
€ (Pauschale pro Jahr) für
Heizung, Reinigung usw. |
|
Vereinszimmer
(Bürgerhaus) |
2,00
€ |
|
|
|
|
Dauernutzung betrieblich
(bisher nicht vorgekommen)
|
pro
Stunde |
|
Saal,
Foyer, Toiletten (MZH und Bürgerhaus) |
8,00
€ |
|
Ratsstüberl |
4,00
€ |
|
Vereinszimmer
(MZH) |
6,00
€ |
|
Vereinszimmer
(Bürgerhaus) |
8,00
€ |
Die
Abrechnung sollte halbjährlich bzw. nach Kursende per Rechnung mit einer
Zahlungsfrist von 2 Wochen erfolgen.
Weitere Vorgaben:
a)
Bei
der einmaligen Nutzung von Räumlichkeiten im Mehrzweckhaus oder Bürgerhaus ist
grundsätzlich vor der Nutzung
das Entgelt zu entrichten.
b)
Grundsätzlich
wird der vom Verein gebuchte Zeitraum verrechnet, unabhängig davon, ob der
Verein die Zeit genutzt hat oder nicht. Um eine Abrechnung nicht zu
verkomplizieren, ist es auch nicht möglich
innerhalb der gebuchten Zeit Änderungen vorzunehmen.
Einzige
Ausnahme:
Wenn die Gemeinde Weißenbrunn den Raum für eine eigene Veranstaltung (Kultur
in Weißenbrunn, Bürgerversammlung usw.) benötigt oder die Räumlichkeit
anderweitig für eine einmalige Nutzung (Vereinsfeste, Hochzeit, Turnier usw.)
vermietet hat und aus diesem Grund die Vereinstätigkeit nicht stattfinden kann,
wird der gebuchte und nicht wahrgenommene Termin nicht
berechnet.
c)
Generell
gilt das festgelegte Entgelt als absolut
verbindlich zu behandeln und keinerlei Nachlässe aufgrund des Wetters,
schlechte Besucherzahl, schlechter Einnahmen usw. zu geben, da bei jeder
Veranstaltung der Veranstalter ein gewisses Risiko trägt und zudem
„Sonderpreise“ auch zu einer Ungleichbehandlung der Veranstalter führen und
unliebsame Diskussionen nach sich ziehen.
d)
Wenn
jemand die reservierte Räumlichkeit bereits am Vortag nutzen möchte, um etwas
aufbauen und/oder um die benötigte Dekoration anzubringen usw. bzw. zum Aufräumen
und Reinigen der reservierten Räumlichkeit den folgenden Tag nutzen möchte,
besteht
aa)
die
Möglichkeit die Räumlichkeiten auch an diesen Tagen zum
Tagespreis von 100,00 € zu mieten
und sie ganztägig zu nutzen.
bb)
die
Möglichkeit ab 17.00 Uhr am Vortag der Veranstaltung den
Aufbau vorzunehmen und am Tag nach
der Veranstaltung bis 10.00 Uhr Abbau und die Reinigung durchgeführt zu haben.
Hierfür
wird eine Pauschale von insgesamt
40,00 € (20,00 € Vortag, 20,00
€ Folgetag) zusätzlich berechnet.
Diese Möglichkeit kann jedoch
nur genutzt werden, wenn keine
anderen Reservierungen für den
Vortag bzw. Folgetag der
Veranstaltung vorliegen. Soll die Nutzung
an diesen Tagen eher als 17:00 Uhr
bzw. länger als 10:00 Uhr er
folgen so ist der Tagespreis zu
berechnen.
|
Einheimische
Vereine Stundensätze
|
für
die halbe Halle* |
Konditionsraum |
|
|
Übungsstunde
Erwachsene |
Hauptzeit
(18.00 - 21.00 Uhr) Tarif
I 4,00
€ |
Restzeiten Tarif
II 3,00 € |
gesamte
Zeit 2,00
€ |
|
Übungsstunde
Kinder u. Jugendliche (bis 16 Jahre) |
Hauptzeit
(18.00 - 21.00 Uhr) Tarif
I a 3,00 € |
Restzeiten Tarif
II a 0,00 € |
gesamte
Zeit 1,50
€ |
|
Einheimische
Vereine Stundensätze Übungsstunden Sa/So/Feiertage |
Es
gelten Tarif II undTarif II a |
gesamte
Zeit 2,00
€/ 1,50 € |
|
|
Auswärtige
Vereine/ private Nutzung Übungsstunden (Halle ohne Matten) |
Hauptzeit
(18.00 - 21.00 Uhr) 10,00
€ |
Restzeiten 10,00
€ |
5,00
€ |
|
Sportliche
Veranstal-tungen** |
pro
Tag/halbe Halle |
Konditionsraum
+ Galerie |
|
|
örtliche
Vereine |
100,00
€ + Komplettreinigung (ohne Schutzmattennutzung bzw. -abbau) |
20,00
€ |
|
|
auswärtige
Vereine |
Stundensatz
bis 4 Std. ab dann Tagessatz 150,00
€ |
Stundensatz
bis 4 Stunden ab dann Tagessatz 30,00 € |
|
|
Gesellschaftliche
Veran-staltungen*** |
|
|
|
|
örtliche
Vereine |
200,00
€ + Komplettreinigung |
30,00
€ |
|
|
auswärtige
Vereine/Private Nutzung |
305,00
€ + Komplettreinigung |
40,00
€ |
|
|
Barbetrieb
(öffentliche Veranstaltung) |
50,00
€ |
------- |
|
|
Betriebliche
Veranstaltungen |
|
|
|
|
betriebliche
Veranstaltungen örtlicher Firmen |
200,00
€ + Komplettreinigung |
50,00
€ |
|
|
betriebliche
Veranstaltungen auswärtiger Firmen |
410,00
€ + Komplettreinigung |
80,00
€ |
|
|
Barbetrieb
(öffentliche Veranstaltung) |
50,00
€ |
------- |
|
|
|
|
|
|
*Für
die ganze Halle das Doppelte.
Zusätzlich
zu mieten:
|
Bühne |
neu |
|
|
2,00
€ pro m² (Selbstaufbau) |
|
|
230
€ (Aufbau durch die Gemeinde für komplette Bühne) |
|
|
|
**Definition
sportliche Veranstaltungen: Veranstaltungen mit oder ohne
Speisen- und Getränkeangebot bei denen in der Halle die jeweilige
Sportart ausgeübt wird.
***Definition
gesellschaftliche Veranstaltungen: Hauptgrund dieser
Veranstaltung mit oder ohne Speisen- und Getränkeangebot ist eine kultureller
Darbietung (Musik, Gesang usw.) und/oder der soziale Aspekt (Menschen treffen,
gemütliches Beisammensein).
Komplettreinigung
nach der Nutzung durch Reinigungsservice
Grundsätzlich
erfolgt nach einer Veranstaltung eine komplette Reinigung der genutzten Räumlichkeiten
und der genutzten Matten durch den Reinigungsservice. Die Kosten trägt der
Veranstalter. Es wird dabei zwischen einer leichten, mittleren und schweren
Verschmutzung unterschieden. Die Höhe der Reinigungskosten legt der
Veranstalter durch sein Verhalten selbst fest: Je sauberer er die Halle hinterlässt,
desto geringer sind die Reinigungskosten, u. U. fallen auch keine
Reinigungskosten an. Nach der Veranstaltung überprüft ein Vertreter der
Reinigungsfirma gemeinsam mit einem Vertreter des Veranstalters die Räumlichkeiten.
Der Vertreter der Reinigungsfirma teilt dem Veranstalter dann einen ungefähren
Preis für die Reinigung mit.
Im
Hallenpreis bereits enthalten ist das fachgerechte Abbauen der Matten durch die
gemeindlichen Mitarbeiter.
Verrechnung/Bezahlung
a)
Aufgrund
der Höhe des Entgelts sowie zusätzlicher Kosten (Reinigungs-kosten), die erst
nach Nutzung ermittelt werden können, wird für die Hallennutzung bei
Tagesveranstaltungen eine Rechnung mit zwei Wochen Zahlungsziel erstellt. Bei
Privatnutzern wird bei der Tagesnutzungen - wie bis-her - Kaution verlangt. Bei
stundenweiser Privatnutzung muss direkt bei Schlüsselabholung bezahlt werden.
Die Abrechnung für die Dauernutzer (z. B. Übungsstunden Vereine) erfolgt ½ jährlich
bzw. nach Kursende.
b)
Generell
sind die festlegten Entgelte als absolut
verbindlich zu behandeln und keinerlei Nachlässe aufgrund des Wetters,
schlechte Besucherzahl, schlechter Einnahmen usw. zu geben, da bei jeder
Veranstaltung der Veranstalter ein gewisses Risiko trägt und zudem führen
„Sonderpreise“ auch zu einer Ungleichbehandlung der Veranstalter und ziehen
unliebsame Diskussionen nach sich.
c)
Grundsätzlich
wird der vom Verein gebuchte Zeitraum verrechnet, unabhängig davon, ob der
Verein die Zeit genutzt hat oder nicht. Um eine Abrechnung nicht zu
verkomplizieren, ist es auch nicht möglich,
innerhalb der gebuchten Zeit Änderungen vornehmen zu können.
Einzige
Ausnahme:
Wenn die Gemeinde Weißenbrunn den Raum für eine eigene Veranstaltung (Kultur
in Weißenbrunn, Bürgerversammlung usw.) benötigt oder die Räumlichkeit
anderweitig für eine einmalige Nutzung (Vereinsfeste, Hochzeit, Turnier usw.)
vermietet hat und aus diesem Grund die Vereinstätigkeit nicht stattfinden kann,
wird der gebuchte und nicht wahrgenommen Termin nicht
berechnet.
d)
Es
werden in der Leßbachtalhalle die Aufbau – und Abbauzeiten (z. B. bei
Hochzeiten) verrechnet. Bei Vereinsveranstaltungen die erst abends stattfinden,
gibt es keine Aufbaumöglichkeit am Tag vorher, da im Normalfall die Halle gut
am Vormittag des Veranstaltungstages mit einigen Helfern eingeräumt werden
kann.
Auch bei sportlichen
Veranstaltungen (z. B. Fußballturnier) wird die Halle erst am Turniertag eingeräumt
(Tore, Banden, Fitnessraum), da ein Aufbau bis Turnierbeginn gut zu bewältigen
ist. Durch diese Maßnahmen wird gewähr-leistet, dass Sportstunden, speziell am
Freitag, nicht entfallen müssen.
|
Nutzung
|
|
|
für
Vereine |
13,00
€ |
|
Privatnutzung |
50,00
€ |
Gegenstände
zur Vermietungen (gilt für Mehrzweckhaus, Bürgerhaus und Leßbachtalhalle):
|
Gegenstände |
pro
Stück |
|
Tische |
8,00
€ (Kaution 20,00 €) |
|
Stühle |
4,00
€ (Kaution 10,00 €) |
|
Stehtische |
5,00
€ (Kaution 10,00 €) |
|
Geschirr |
kein
Verleih, da Einnahmen in keinem Verhältnis zu Aufwand stehen Geschirrmobil
des Landkreises bietet Geschirr zu sehr niedrigen Preisen (0,03 € pro Stück) |
|
Besteck |
kein
Verleih, da Einnahmen in keinem Verhältnis zu Aufwand stehen |
|
Bodenschutzmatten |
10,00
€ nur an Vereine (Kaution 50,00 €) |
|
Bühnenteile |
10,00
€ nur an Vereine für andere Räumlichkeiten, nicht im Freien (Kaution
50,00 €) |
|
Rednerpult |
10,00
€ (Kaution 50,00 €) |
|
Tanzboden |
5,00 €/pro Platte (nur für Veranstaltungen innerhalb der Leß- |
zuletzt geänder: 03.11.2009
erstellt: 04.11.2008