Leßbachtalhalle Weißenbrunn

Hallenbelegung 2009/2010

 

Bürgerhaus Thonberg

Hallenbelegung

 

Nutzungsbedingungen

 

Nutzungsentgelte für gemeindlichen Gebäude
Leßbachtalhalle
gem. Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2008, gültig ab 01.01.2009

Mehrzweckhaus

Bürgerhaus

Wanderhütte

 

Der Gemeinderat beauftragte in seiner Sitzung am 10. Juni 2008  die Gemeinde-verwaltung mit der Neuerstellung eines Nutzungskonzeptes sowie einer neuen Entgeltregelung mit Wiedereinführung von laufenden Nutzungsentgelten für die gemeindlichen Gebäude. Bei der Ausarbeitung der Neuregelungen sollte folgendes beachtetet werden:  

Zudem sollten sich die heimischen Vereine bezüglich der Ausgestaltung des Belegungsplanes zusammenzusetzen und die Belegung abstimmen. Gemäß diesen Vorgaben legt die Verwaltung heute ein überarbeitetes Konzept dem Gremium zur Aussprache, Abstimmung und Annahme vor. Die neuen Nutzungsentgelte sollen dann für Nutzungen ab 01. Januar 2009 angewendet werden. Dann bleibt noch genügend Zeit, die Nutzer zu informieren und das Konzept umzusetzen.  

Grundlage für die Einführung von Nutzungsentgelten ist die Bayerische Gemeindeordnung. Danach haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einnahmen vorrangig aus besonderen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen (Art. 62 Abs.2 Gemeindeordnung). Ergänzt wird diese Vorgabe noch durch die verstärkte Forderung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, dass Gemeinden, die am Pilotprojekt „Haushaltskonsolidierung“ teilnehmen, ihre finanzielle Situation durch Ausschöpfung aller vorhandener Ressourcen voranzutreiben.  Der Vorsitzende bittet nun die Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung, Heike Erhardt, dem Gemeinderat das Konzept im Einzelnen vorzutragen. Die Ratsmitglieder sollten dann gleich über jedes Teilkonzept beraten und anschließend die notwendigen Beschlüsse fassen. Damit ist das Gremium einverstanden.

Nach mehr oder weniger starkem Beratungsbedarf bei den einzelnen Nutzungsmöglichkeiten fasst das Gremium dann nachfolgende Beschlüsse.  

Mehrzweckhaus  

Private Nutzung

pro Tag

Saal, Foyer, Küche, Toiletten

100,00 €

+ 200,00 € Kaution

Außenbereich (in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen) Rathausvorplatz

z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

50,00 €

+ 100,00 € Kaution

Außenbereich Rathausvorplatz + Küche, Toiletten

z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

70,00 €

+ 140,00 € Kaution

Ratsstüberl, Toiletten

ohne Küchennutzung

25,00 €

+ 50,00 € Kaution

Ratsstüberl, Toiletten

mit Küchennutzung

40,00 €

+ 80,00 € Kaution

stundenweise Nutzung der Räumlichkeiten

nicht möglich

Vereinsnutzung

örtliche Vereine

pro Tag

Saal, Foyer, Küche, Toiletten

für Vereinstätigkeiten

(Weihnachtsfeier usw.)

25,00 €

 

Saal, Foyer, Küche, Toiletten

gesellschaftliche, öffentliche Veranstaltungen (z. B. Bella Italia usw.)

100,00 €

Außenbereich Rathausvorplatz( in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen)

z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

50,00 €

 

Außenbereich Rathausvorplatz und Küche, Toiletten

z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

60,00 €

 

Ratsstüberl, Toiletten,

ohne Küchennutzung

10,00 €

 

Ratsstüberl, Toiletten

mit Küchennutzung

15,00 €

 

Vereinsnutzung

auswärtiger Verein

Entgelt wie privat mit Kaution

Betriebliche Nutzung

pro Tag

Saal, Foyer, Küche, Toiletten

150,00 €

+ 300,00 € Kaution

Außenbereich Rathausvorplatz (in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen)

z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

75,00 €

+ 150,00 € Kaution

Außenbereich Rathausvorplatz und Küche und Toiletten

z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

90,00 €

+ 180,00 € Kaution

Ratsstüberl, Toiletten,

ohne Küchennutzung

40,00 €

+ 80,00 € Kaution

Ratsstüberl, Toiletten,

mit Küchennutzung

50,00 €

+100,00 Kaution

Nutzung pro Stunde Saal (max. 6 Stunden inkl. Auf- und Abbau usw.)

10,00 €

 

Bürgerhaus  

Private Nutzung

pro Tag

Saal, Foyer, Küche, Toiletten

100,00 €

+ 200,00 € Kaution

„Vereinszimmer“, Foyer, Küche, Toiletten

50,00 €

+ 100,00 € Kaution

Außenbereich (in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen)

z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

40,00 €

+ 80,00 € Kaution

 

Außenbereich z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. und Nutzung Küche + WC

50,00 €

+ 100,00 € Kaution

Vereinsnutzung

örtliche Vereine

pro Tag

Saal, Foyer, Küche, Toiletten

für Vereinstätigkeiten

(d. h. Teilnahme nur für die Vereinsmitglieder, Weihnachtsfeier usw.)

25,00 €

 

„Vereinszimmer“, Foyer, Küche, Toiletten,

für Vereinstätigkeiten (Weihnachtsfeier)

15,00 €

Saal, Foyer, Küche, Toiletten

gesellschaftliche, öffentliche Veranstaltungen (z. B. ATSV-Fasching usw.)

 

100,00 €

Vereinszimmer, Foyer, Küche, Toiletten

gesellschaftliche, öffentliche Veranstaltungen (z. B. Faschingsveranstaltungen usw.)

50,00 € oder

0,00 € (in Verbindung mit Anmietung des Saales)

Außenbereich (in Verbindung mit Anmietung von Innenräumen) z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

20,00 €

 

Außenbereich z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. und Nutzung Küche + WC

50,00 €

 

Vereinsnutzung

auswärtiger Verein

Entgelt wie privat mit Kaution

Betriebliche Nutzung

pro Tag

Saal, Foyer, Küche, Toiletten

150,00 € + 300,00 € Kaution

Außenbereich Bürgerhaus (in Verbindung mit Anmietung Innenräumen), z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw.

50,00 €

+ 100,00 € Kaution

Außenbereich z. B. durch Zelt, Grill, Biertischgarnituren usw. und Nutzung Küche + WC

80,00 €

+ 160,00 € Kaution

Vereinszimmer, Foyer, Küche, Toiletten

80,00 €

+ 160,00 Kaution

Vereinszimmer, Foyer, Toiletten

ohne Küchennutzung

60,00 €

+120,00 €Kaution

Nutzung pro Stunde Saal (max. 6 Stunden inkl. Auf- und Abbau usw.)

10,00 €

 

Dauernutzung Mehrzweckhaus/Bürgerhaus  

Dauernutzung Vereine

pro Stunde

Saal, Foyer, Toiletten (MZH und Bürgerhaus)

2,50 €

Ratsstüberl

1,50 €

Vereinszimmer (MZH), sporadische Nutzung

10,00 € (Pauschale pro Jahr)

für Heizung, Reinigung usw.

Vereinszimmer (Bürgerhaus)

2,00 €

 

 

Dauernutzung

betrieblich (bisher nicht vorgekommen)

pro Stunde

Saal, Foyer, Toiletten (MZH und Bürgerhaus)

8,00 €

Ratsstüberl

4,00 €

Vereinszimmer (MZH)

6,00 €

Vereinszimmer (Bürgerhaus)

8,00 €

 

Die Abrechnung sollte halbjährlich bzw. nach Kursende per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen erfolgen.

 Verrechnung/Bezahlung der Nutzung des Mehrzweckhauses oder Bürgerhauses

 

Weitere Vorgaben:

 

a)    Bei der einmaligen Nutzung von Räumlichkeiten im Mehrzweckhaus oder Bürgerhaus ist grundsätzlich vor der Nutzung das Entgelt zu entrichten.

 

b)    Grundsätzlich wird der vom Verein gebuchte Zeitraum verrechnet, unabhängig davon, ob der Verein die Zeit genutzt hat oder nicht. Um eine Abrechnung nicht zu verkomplizieren, ist es auch nicht möglich innerhalb der gebuchten Zeit Änderungen vorzunehmen.

 

Einzige Ausnahme: Wenn die Gemeinde Weißenbrunn den Raum für eine eigene Veranstaltung (Kultur in Weißenbrunn, Bürgerversammlung usw.) benötigt oder die Räumlichkeit anderweitig für eine einmalige Nutzung (Vereinsfeste, Hochzeit, Turnier usw.) vermietet hat und aus diesem Grund die Vereinstätigkeit nicht stattfinden kann, wird der gebuchte und nicht wahrgenommene Termin nicht berechnet.

 

c)    Generell gilt das festgelegte Entgelt als absolut verbindlich zu behandeln und keinerlei Nachlässe aufgrund des Wetters, schlechte Besucherzahl, schlechter Einnahmen usw. zu geben, da bei jeder Veranstaltung der Veranstalter ein gewisses Risiko trägt und zudem „Sonderpreise“ auch zu einer Ungleichbehandlung der Veranstalter führen und unliebsame Diskussionen nach sich ziehen.

 

d)    Wenn jemand die reservierte Räumlichkeit bereits am Vortag nutzen möchte, um etwas aufbauen und/oder um die benötigte Dekoration anzubringen usw. bzw. zum Aufräumen und Reinigen der reservierten Räumlichkeit den folgenden Tag nutzen möchte, besteht

 

aa)  die Möglichkeit die Räumlichkeiten auch an diesen Tagen zum
 Tagespreis von 100,00 € zu mieten und sie ganztägig zu nutzen.

bb)  die Möglichkeit ab 17.00 Uhr am Vortag der Veranstaltung den   
 Aufbau vorzunehmen und am Tag nach der Veranstaltung bis 10.00 Uhr Abbau und die Reinigung durchgeführt zu haben. Hierfür  
 wird eine Pauschale von insgesamt 40,00 € (20,00 € Vortag, 20,00   
 € Folgetag) zusätzlich berechnet. Diese Möglichkeit kann jedoch
 nur genutzt werden, wenn keine anderen Reservierungen für den
 Vortag bzw. Folgetag der Veranstaltung vorliegen. Soll die Nutzung
 an diesen Tagen eher als 17:00 Uhr bzw. länger als 10:00 Uhr er
 folgen so ist der Tagespreis zu berechnen.
 

 

 

Leßbachtalhalle  

Einheimische Vereine

Stundensätze

für die halbe Halle*

Konditionsraum

Übungsstunde Erwachsene

Hauptzeit (18.00 - 21.00 Uhr)

Tarif I      4,00 €

Restzeiten

Tarif II     3,00 €

gesamte Zeit

2,00 €

Übungsstunde Kinder u. Jugendliche (bis 16 Jahre)

Hauptzeit (18.00 - 21.00 Uhr)

Tarif I a  3,00 €

Restzeiten

Tarif II a   0,00 €

gesamte Zeit

1,50 €

Einheimische Vereine Stundensätze

Übungsstunden

Sa/So/Feiertage

 

Es gelten Tarif II undTarif II a

 

gesamte Zeit

2,00 €/ 1,50 €

Auswärtige Vereine/ private Nutzung Übungsstunden (Halle ohne

Matten)

Hauptzeit (18.00 - 21.00 Uhr)

10,00 €

Restzeiten

10,00 €

 

5,00 €

 

Sportliche Veranstal-tungen**

 

 

pro Tag/halbe Halle

Konditionsraum + Galerie

örtliche Vereine

100,00 € + Komplettreinigung (ohne Schutzmattennutzung bzw. -abbau)

20,00 €

auswärtige Vereine

Stundensatz bis 4 Std. ab dann Tagessatz

150,00 €

Stundensatz bis 4 Stunden ab dann Tagessatz 30,00 €

Gesellschaftliche Veran-staltungen***

 

 

örtliche Vereine

200,00 € + Komplettreinigung

30,00 €

auswärtige Vereine/Private Nutzung

 

305,00 € + Komplettreinigung

 

40,00 €

Barbetrieb (öffentliche Veranstaltung)

 

50,00 €

-------

 

Betriebliche Veranstaltungen

 

 

betriebliche Veranstaltungen örtlicher Firmen

200,00 € + Komplettreinigung

 

50,00 €

betriebliche Veranstaltungen auswärtiger Firmen

410,00 € + Komplettreinigung

80,00 €

Barbetrieb (öffentliche Veranstaltung)

50,00 €

-------

 

 

 

 

*Für die ganze Halle das Doppelte.

 

Zusätzlich zu mieten:

 

Bühne

neu

 

2,00 € pro m² (Selbstaufbau)

 

230 € (Aufbau durch die Gemeinde für komplette Bühne)

 

 

**Definition sportliche Veranstaltungen: Veranstaltungen mit oder ohne Speisen- und Getränkeangebot bei denen in der Halle die jeweilige Sportart ausgeübt wird.

 

***Definition gesellschaftliche Veranstaltungen: Hauptgrund dieser Veranstaltung mit oder ohne Speisen- und Getränkeangebot ist eine kultureller Darbietung (Musik, Gesang usw.) und/oder der soziale Aspekt (Menschen treffen, gemütliches Beisammensein).

 

Komplettreinigung nach der Nutzung durch Reinigungsservice

Grundsätzlich erfolgt nach einer Veranstaltung eine komplette Reinigung der genutzten Räumlichkeiten und der genutzten Matten durch den Reinigungsservice. Die Kosten trägt der Veranstalter. Es wird dabei zwischen einer leichten, mittleren und schweren Verschmutzung unterschieden. Die Höhe der Reinigungskosten legt der Veranstalter durch sein Verhalten selbst fest: Je sauberer er die Halle hinterlässt, desto geringer sind die Reinigungskosten, u. U. fallen auch keine Reinigungskosten an. Nach der Veranstaltung überprüft ein Vertreter der Reinigungsfirma gemeinsam mit einem Vertreter des Veranstalters die Räumlichkeiten. Der Vertreter der Reinigungsfirma teilt dem Veranstalter dann einen ungefähren Preis für die Reinigung mit.

 

Im Hallenpreis bereits enthalten ist das fachgerechte Abbauen der Matten durch die gemeindlichen Mitarbeiter.

 

 

Verrechnung/Bezahlung  

a)    Aufgrund der Höhe des Entgelts sowie zusätzlicher Kosten (Reinigungs-kosten), die erst nach Nutzung ermittelt werden können, wird für die Hallennutzung bei Tagesveranstaltungen eine Rechnung mit zwei Wochen Zahlungsziel erstellt. Bei Privatnutzern wird bei der Tagesnutzungen - wie bis-her - Kaution verlangt. Bei stundenweiser Privatnutzung muss direkt bei Schlüsselabholung bezahlt werden. Die Abrechnung für die Dauernutzer (z. B. Übungsstunden Vereine) erfolgt ½ jährlich bzw. nach Kursende.  

b)    Generell sind die festlegten Entgelte als absolut verbindlich zu behandeln und keinerlei Nachlässe aufgrund des Wetters, schlechte Besucherzahl, schlechter Einnahmen usw. zu geben, da bei jeder Veranstaltung der Veranstalter ein gewisses Risiko trägt und zudem führen „Sonderpreise“ auch zu einer Ungleichbehandlung der Veranstalter und ziehen unliebsame Diskussionen nach sich.  

c)    Grundsätzlich wird der vom Verein gebuchte Zeitraum verrechnet, unabhängig davon, ob der Verein die Zeit genutzt hat oder nicht. Um eine Abrechnung nicht zu verkomplizieren, ist es auch nicht möglich, innerhalb der gebuchten Zeit Änderungen vornehmen zu können.  

Einzige Ausnahme: Wenn die Gemeinde Weißenbrunn den Raum für eine eigene Veranstaltung (Kultur in Weißenbrunn, Bürgerversammlung usw.) benötigt oder die Räumlichkeit anderweitig für eine einmalige Nutzung (Vereinsfeste, Hochzeit, Turnier usw.) vermietet hat und aus diesem Grund die Vereinstätigkeit nicht stattfinden kann, wird der gebuchte und nicht wahrgenommen Termin nicht berechnet.  

d)    Es werden in der Leßbachtalhalle die Aufbau – und Abbauzeiten (z. B. bei Hochzeiten) verrechnet. Bei Vereinsveranstaltungen die erst abends stattfinden, gibt es keine Aufbaumöglichkeit am Tag vorher, da im Normalfall die Halle gut am Vormittag des Veranstaltungstages mit einigen Helfern eingeräumt werden kann.  

Auch bei sportlichen Veranstaltungen (z. B. Fußballturnier) wird die Halle erst am Turniertag eingeräumt (Tore, Banden, Fitnessraum), da ein Aufbau bis Turnierbeginn gut zu bewältigen ist. Durch diese Maßnahmen wird gewähr-leistet, dass Sportstunden, speziell am Freitag, nicht entfallen müssen.  

 

 

Wanderhütte  

Nutzung

 

für Vereine

13,00 €

Privatnutzung

50,00 €

 

  

Gegenstände zur Vermietungen (gilt für Mehrzweckhaus, Bürgerhaus und Leßbachtalhalle):  

Gegenstände

pro Stück

Tische

8,00 € (Kaution 20,00 €)

Stühle

4,00 € (Kaution 10,00 €)

Stehtische

5,00 € (Kaution 10,00 €)

Geschirr

kein Verleih, da Einnahmen in keinem Verhältnis zu Aufwand stehen

Geschirrmobil des Landkreises bietet Geschirr zu sehr niedrigen Preisen (0,03 € pro Stück)

Besteck

kein Verleih, da Einnahmen in keinem Verhältnis zu Aufwand stehen

 

Bodenschutzmatten

10,00 € nur an Vereine (Kaution 50,00 €)

Bühnenteile

10,00 € nur an Vereine für andere Räumlichkeiten, nicht im Freien (Kaution 50,00 €)

Rednerpult

10,00 € (Kaution 50,00 €)

Tanzboden

  5,00 €/pro Platte (nur für Veranstaltungen innerhalb der Leß-
  bachtalhalle)

zuletzt geänder: 03.11.2009
erstellt: 04.11.2008